Das ist umso wichtiger, wenn es nun in die Insolvenzverfahren geht, so Thomas Bremer weiter. Natürlich kann man auch einen Rechtsanwalt beauftragen, aber ein Rechtsanwalt kostet dann möglicherweise sofort wieder tausende Euros an Gebühren, unsere Interessengemeinschaft hingegen ist kostenfrei. Wir wollen uns nicht noch am Ärger der Anleger bereichern.
Natürlich, auch das muss man deutlich sagen, gibt es dann Situationen, wo man nicht mehr um die Einschaltung eines Rechtsanwaltes herumkommen wird, denn in Deutschland ist es gesetzlich nur Rechtsanwälten erlaubt, einen juristischen Rat zu erteilen. Das ist auch gut so, denn gibt der Anwalt einen falschen Rat, dann haftet er auch dafür.
Wenn es aber eines Mandats bedarf, so Thomas Bremer weiter, dann erteilt man dem jeweiligen Rechtsanwalt nur ein eingeschränktes Mandat, bespricht mit ihm immer den nächsten Schritt, den man macht, und die Erfolgsaussichten aber auch die Kosten dafür. Die Entscheidung liegt dann beim Anleger. Ein seriöser Rechtsanwalt wird diesen Weg immer mit ihnen gehen.
Nun warten wir auf die Vermeldung der Insolvenz im Insolvenzregister, die sicherlich bis Mittwoch nächster Woche erfolgen wird. Dann weiß man, wer der Ansprechpartner ist, aber auch der dann vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter wird zunächst einmal alle Unterlagen sichten müssen und sich einen Überblick verschaffen müssen. Irgendwann wird er dann entscheiden müssen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, heißt, ob genügend Masse vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Davon gehen wir aber dann aus.
Wir wollen hier die Position der Anleger vertreten und den Anlegern eine gewichtige Stimme geben. Machen Sie das und melden sich an unter www.ig-deutsche-lichtmiete.de
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