Urheberrechtsverletzung am Film „Prisoners“

BildVeröffentlicht von LEXKONNEX Anwalt Mainz, 09022014

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schutt und Waetke versenden aktuell im Namen der TOBIS Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem geschützten Filmwerk.

Es wird die unerlaubte Zurverfügungstellung des Films „Prisoners“ auf einer Internet-Tauschbörse. Sobald ein Film auf einer Filesharing- Tauschbörse heruntergeladen wird, wird er gleichzeitig auch anderen User zum Download angeboten. Dies atwllt eine Urheberrechtsverletzung dar.
In dem uns vorliegenden Fall liegen die Urheberrechte laut Abmahnung bei der TOBIS Film GmbH&Co.KG. Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Geldsumme in Höhe von 732,50 EURzu bezahlen. Dem Schreiben ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.
Wie sollten Sie sich als Empfänger derartiger Abmahnbriefe verhalten?

Ein Patentrezept gegen Abmahnungen in Filesharing-Fällen gibt es leider nicht. Die Beurteilung und entsprechende Vorgehensweise hängt fast immer vom Einzelfall ab. Gleichwohl gilt folgendes:

1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
Eine verspätete oder gar keine Reaktion stellt keine Lösung dar, sondern führt unter Umständen zu noch höheren Kosten und Sanktionen

2. Voreilige Reaktionen sind ebenfalls nicht empfehlenswert.
Anrufe bei der abmahnenden Kanzlei sowie Unterschreiben von weit gefassten Unterlassungserklärungen können eine uferlose Haftung nach sich ziehen und Sie unter Umständen viel Geld kosten.

3. Lassen Sie sich beraten.
Sowohl der Vorwurf der urheberrechtlichen Verletzung, als auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten zunächst von einem Anwalt durchleuchtet werden. Nur so können Sie sicher gehen, dass auch Ihre Rechte ausreichend berücksichtigt werden.

Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Sofern auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich schnell mit einen Rechtsanwalt in Verbindung setzen, damit die erforderlichen Verteidigungsschritte eingeleitet werden können.

Sie können Ihre Abmahnung, Klage oder Mahnbescheid direkt und unverbindlich an abmahnung@lexkonnex.de senden. Sie erreichen unser Anwaltsbüro auch am Wochenende und an Feiertagen unter: 0611 94 69 19 99, 06131 144 82 92 sowie 0351 309 90 140.

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LEXKONNEX ist eine überregional tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Die Kanzlei berät kompetent Privatpersonen und Unternehmen in allen Belanden des Zivil- und Wirtschaftsrecht. Unseren Mandanten stehen wir für alle Fragen rund um das Thema Urheber- und Wettbewerbsrecht unterstützend zur Seite und suchen gemeinsam die passende Strategie für den Einzelfall.

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