Um der drohenden Altersarmut zu entgehen, rät die AFA AG jedem Angestellten bereits in jungen Jahren zum Abschluss einer betrieblichen und einer privaten Vorsorge. Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat ein Anrecht auf eine betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt allerdings entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer auf diesen Anspruch hinzuweisen (Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11).

Ein Arbeitnehmer darf nach § 1a  Abs. 1 Satz 1 BetrAVG von seinem Arbeitgeber verlangen, dass von seinem Gehalt bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.

„Eine solide Altersvorsorge für Arbeitnehmer basiert heute auf drei Säulen: staatliche Rente, betriebliche und private Vorsorge. Gerade die betriebliche Altersvorsorge, gewinnt durch die staatliche Förderung in Form der Entgeltumwandlung an Bedeutung“, meint Martin Ruske, Vorstand der AFA AG in Cottbus. „Bei der privaten Vorsorge empfehlen wir unseren Kunden, auf sichere Anlagen zu achten und in Sachwerte zu investieren. Ideal hierfür sind Fondspolicen, denn darauf hat der Staat auch in einem Krisenfall keinen Zugriff“, erklärt Ruske.

Die System-Unternehmer der AFA AG beraten Menschen bundesweit in allen finanziellen Fragen. Gemeinsam mit ihren Kunden entwickeln die AFA-System-Unternehmer ganzheitliche Vorsorge- und Finanzkonzepte. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig.

Über die AFA AG: Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus. Die Versicherungsfachleute und Systemunternehmer der AFA AG haben einen IHK-Abschluss und sind nach den anerkannten EU-Richtlinien ausgebildet. Zudem sind sie in das EU-Vermittlerregister eingetragen und arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Vermittler der AFA führten innerhalb der letzten zehn Jahre rund 500.000 Einzelberatungen durch. Jedes Jahr stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in ganz Deutschland geplant.

AFA AG
Martin Ruske

Lieberoser Straße 7
03046 Cottbus

Email : info@afa-ag.de

Tele : +49/355 381090