Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Düsseldorf – vom 12. September 2015
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Überdosierung einer Marcumar-Therapie, 40.000,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 369/07

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund einer Muskelvenenthrombose in die Behandlung des Beklagten. Dieser verschrieb eine Therapie mit dem Medikament Marcumar. Anstatt, wie vom Hersteller vorgegeben, auf die maximale Therapiedauer von einem halben Jahr aufmerksam zu machen, erhielt die Klägerin das Medikament deutlich länger. In der Folge musste sie sich sogar einer Lebertransplantation unterziehen.

Verfahren:
Das Landgericht Düsseldorf hat den Vorgang umfassend fachmedizinisch hinterfragen lassen. Nach einer Verfahrensdauer von rund acht Jahren verurteilte das Gericht den Beklagten zur Zahlung eines immateriellen Anspruches in Höhe von 40.000,- Euro. Ferner stellte es fest, dass der Beklagte verpflichtet sei, auch sämtliche weiteren materiellen Kosten für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Das vorliegende Verfahren haben Ciper & Coll. bereits im Jahre 2007 beim Landgericht Düsseldorf anhängig gemacht. Bis kurz vor den Schlussanträgen und der Entscheidung des Landgerichtes Anfang 2015 wurde das Mandat ausschließlich von Ciper & Coll. geführt, so dass der Erfolg in der Angelegenheit maßgeblich auf die Leistung der Sozietät zurückzuführen ist, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Dr. Ciper stellt darüber hinaus klar, dass ein medizingeschädigter Patient für Arzthaftungsverfahren sich eines „Fachanwaltes für Medizinrecht“ bedienen sollte, der durch den Erwerb dieses Titels seine fundierten praktischen und theoretischen Kenntnisse auf diesem Gebiet dargelegt hat. Die Auswahl eines Anwaltes auf diesem Rechtsgebiet sollte sich ferner an der nachweisbaren Anzahl der erzielten außergerichtlichen sowie gerichtlichen Erfolge, schließlich auch nach der Ortsnähe richten.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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