Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Schwerin – vom 22. Mai 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene operative Spaltung eines Retinakulum flexorum – Außenseitermethode -, LG Schwerin, Az.: 1 O 204/11

Chronologie:
Die Klägerin litt an einem Carpaltunnelsyndrom an der rechten Hand, die die Beklagte operativ behandelte. Seit der Operation in 2009 leidet die Klägerin an Schmerzen, Beeinträchtigungen und Kribbeln der Hand, Kälte- und Taubheitsgefühlen und Kraftminderung. Sie wirft der Beklagten unter anderem vor, sie nicht über die Risiken der Operation adäquat aufgeklärt zu haben.

Verfahren:
Das Landgericht Schwerin hat den Vorfall fachmedizinisch überprüfen lassen. Dabei stellte der Gutachter insbesondere heraus, dass es sich bei dem vorgenommenen Eingriff um eine Außenseitermethode handele, über die umfassend aufzuklären sei. Dies ist hier verabsäumt worden. Die von der Beklagten gewählte Methode beherbergt ein höheres Risiko, dass es zu einer inkompletten Spaltung kommt. Das Landgericht Schwerin verurteilte die Beklagte sodann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 4.000,- Euro und stellte zudem fest, dass die Beklagte auch sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen habe. Diese liegen im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Handelt es sich bei einer ärztlichen Behandlung um eine sogenannte Außenseitermethode, hat der Behandler hierüber umfassend aufzuklären, insbesondere über die Risiken. Dieses ist in dem vorliegenden Fall unterlassen worden, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

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