Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Ciper & Coll. informieren:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Landgericht Lübeck – vom 05. Mai 2014

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Durchtrennung des Nervus medianus anlässlich Carpaltunnelspaltung, LG Lübeck, Az. 12 O 341/12

Chronologie:
Der 50-jährige Kläger hatte sich als Kind eine Schnittverletzung an der Hand zugezogen. Die Beugesehnenfunktion bestand seither nur eingeschränkt. Im Hause der Beklagten erfolgte eine Carpaltunnelspaltung, anlässlich derer es behandlungsfehlerhaft zur Durchtrennung des Nervus medianus kam. Seine rechte Hand kann er seither nicht mehr benutzen, es liegt ein GdB von 50 % vor, seine Arbeitstätigkeit kann er nicht mehr ausüben.

Verfahren:
Das Landgericht Lübeck hat, nachdem die Beklagte auf einen Vergleichsvorschlag nicht einging, der Klage vollumfänglich stattgegeben. Das beklagte Krankenhaus wurde verurteilt, an den Kläger einen immateriellen Anspruch (Schmerzensgeld) von 30.000,- Euro zu zahlen, hinzu kommen sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, insbesondere die Verdienstausfallschäden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Nachfolgenden werden nun für den Kläger diese materiellen Schäden, die im sechsstelligen Bereich liegen, notfalls wiederum mittels gerichtlicher Hilfe durchgesetzt, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt von Ciper & Coll. Tobias Kiwitt. Sollte ein geschädigter Patient nicht über die finanziellen Mittel verfügen, einen Prozess zu führen, gibt es seit einigen Jahren Unternehmen, die auf die Finanzierung derartiger Prozesse spezialisiert sind, sogenannte Prozessfinanzierer. Die Involvierung bietet sich immer dann an, wenn der Geschädigte kein eigenen finanzielles Risiko tragen will und weder über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, noch prozesskostenhilfeberechtigt ist.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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