Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

BildÄrztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Oberlandesgericht Köln – vom 16. Juni 2014
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehldiagnostizierter Ulcus ventriculi führt zur Notfall-Gastroskopie, OLG Köln, Az.: 5 U 128/13

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Durchfällen, Schwindel und niedrigem Blutdruck. Der Beklagte suchte sie zu Hause auf und verordnete ein Erkältungsmittel. Da sich die Beschwerden verschlimmerten, musste die Klägerin am Folgetag mit dem Rettungsdienst in eine Klinik eingewiesen werden. Dort wurde eine Notfall-Gastroskopie erforderlich. Die Klägerin befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand.

Verfahren:
Zunächst hatte sich das Landgericht Aachen (Az. 11 O 223/12) mit dem Vorfall befasst und der Klägerin bereits materielle und immaterielle Ansprüche zugesprochen, die insgesamt jedoch zu niedrig ausfielen. Daraufhin ging die Klägerin in Berufung. Das Oberlandesgericht Köln hat den Parteien sodann zwecks Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme zu einer gütlichen Einigung angeraten. Der Streitwert liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen ist grundsätzlich zwischen der Haftung dem Grunde nach und der Höhe nach zu unterscheiden. Juristen sprechen diesbezüglich von haftungsbegründender und haftungsausfüllender Kausalität. Steht die Haftung dem Grunde nach rechtskräftig erst einmal fest, so ist zwischen den Parteien nur noch über die konkrete Höhe der Schäden zu verhandeln, so wie hier. In der Regel müssen dann beide Seiten Kompromisse eingehen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

Ciper & Coll.
Herr Georgios Voultsos
Friedrich-Lau-Str 36
40474 Düsseldorf

fon ..: 01739082113
web ..: http://www.ciper.de
email : ge.voultsos@t-online.de