Stuttgart, Juli 2014. Die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform trat zum 1. Juli 2014 in Kraft. Culpa Inkasso berichtet über das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stär

BildIm Mai 2013 hat der Bundestag die Reform des Privatinsolvenzverfahrens für 2014 verabschiedet. Sie wird in insgesamt 3 Stufen umgesetzt. Zum 1. Juli 2014 trat nun die zweite Stufe in Kraft: Das „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte“. Die Culpa Inkasso GmbH berichtet, was die Neuregelung des Privatinsolvenzverfahrens vor allem für Gläubiger bedeutet. Weiterführende Informationen stellt der Stuttgarter Inkassodienstleister zudem unter http://www.culpa-inkasso-forderungsmanagement.de/ zur Verfügung.

Neuerungen im Verbraucherinsolvenzrecht

Das neue Verbraucherinsolvenzrecht bietet Schuldnern die Möglichkeit, ihre Privatinsolvenz auf drei Jahre zu verkürzen. Die Voraussetzung: In diesem Zeitraum müssen 35% der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten beglichen werden. Ist dies der Fall, kann der Schuldner vorzeitig von seinen Restschulden befreit werden.

Eine weitere Neuerung ist die Zulassung des Insolvenzplanverfahrens auch für Verbraucher. Bislang konnte es nur von Unternehmen in Anspruch genommen werden. Können sich beide Parteien hinsichtlich der individuellen Festlegung von Details (zum Beispiel Höhe oder Zeitraum der Entschuldung) einigen, bietet das Insolvenzplanverfahren die Möglichkeit der Entschuldungsverkürzung.

Was die Reform für Gläubiger bedeutet

Die „35%-in-drei-Jahren“ Regelung bietet Schuldnern einen Anreiz, möglichst schnell so viele Außenstände wie möglich zu begleichen. Davon können auch Gläubiger profitieren. Je nach Anzahl der Gläubiger, an die der Schuldner bezahlen muss, kann die Summe jedoch auch sehr niedrig ausfallen. Das Insolvenzplanverfahren wiederum bietet die Möglichkeit einer Einigung von Gläubiger und Schuldner über die Regulierung der Verbindlichkeiten.

Culpa Inkasso rät zur Prävention

Während Großkonzerne von Schuldnern, die eine Privatinsolvenz anmelden, in der Regel unberührt bleiben, kann dieser Umstand für Gläubiger im Bereich kleiner und mittelständischer Unternehmen schnell problematisch werden. Potenzielle Privatinsolvenzen können durch ein vorgelagertes Inkassoverfahren inklusive Bonitätsauskunft erkannt werden.

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Über die Culpa Inkasso GmbH

Die Firma Culpa Inkasso GmbH ist ein modernes Inkassounternehmen, das sein Leistungsportfolio auf die Erfordernisse des Mittelstandes (Groß- und Versandhandel, Gesundheitsbranche, Energieversorger, E-Commerce, Versicherungen, Banken Telekommunikation und Stadtwerke) ausgerichtet hat. Die Dienstleistungen der Culpa Inkasso GmbH umfassen das Forderungsmanagement inklusive Mengeninkasso, aber auch die Bereiche Bonitätsauskunft und Adressermittlung. Die Culpa Inkasso GmbH arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis und berechnet keinerlei Mitglieds- oder Jahresbeiträge. Die juristisch und psychologisch geschulten Mitarbeiter stehen ihren Klienten gerne als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung. Unternehmenssitz der Culpa Inkasso GmbH ist Stuttgart. Die Geschäfte führt Frau Karin Matzka-Dede.

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