Richtiges Handeln, wenn man Zeuge eines Unfalls mit Verletzten wird, ist viel einfacher, als man sich vorstellt. Das Einzige, was man falsch machen kann, ist nicht aktiv zu werden.

Ob im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz: Kritische Situationen ergeben sich in der Regel in den ersten Minuten, bevor ausgebildete Rettungssanitäter vor Ort eintreffen. Meist sind es die ersten Minuten, die für den Ersthelfer eine besondere Herausforderung darstellen. Um die notwendige Gelassenheit für das richtige Reaktionsvermögen zu bewahren, bietet sich das Einüben von verschiedenen „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ als der optimale Weg an.
Über das Absolvieren des „Erste-Hilfe-Kurses“ als Voraussetzung für den Erwerb eines Führerscheins informiert die Intensivfahrschule Peters aus Wesel.

Lebensrettende Maßnahmen

Der „Erste-Hilfe-Kurs“ dient als Aufbaukurs für den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Pkw-Fahrer und Motorradfahrer müssen lediglich den LSM-Kurs absolvieren, um zur Führerschein-Prüfung zugelassen zu werden. Angehende Lkw-Fahrer und auch Busfahrer benötigen den großen „Erste-Hilfe-Kurs“. Dafür ist die Teilnahme am LSMU, dem Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ Pflicht. Mit der Aushändigung der Teilnahme-Bescheinigung an einem LSMU-Kurs kann im Anschluss der „Erste-Hilfe-Kurs“ besucht werden. Neben den Lkw- und Busfahrern benötigen auch Taxifahrer, Medizinstudenten, Sanitäter sowie Sportübungsleiter, Sportlehrer und Berufssoldaten den Aufbaukurs. Der „Erste-Hilfe-Kurs“, der innerhalb von drei Monaten nach dem Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ begonnen werden muss, erstreckt sich über vier Doppelstunden. Damit erreichen der LSMU-Kurs und der „Erste-Hilfe-Kurs“ zusammen die erforderlichen acht Doppelstunden zum Erwerb der Teilnahme-Bescheinigung für den „Erste-Hilfe-Kurs“. Dieser erweitert den LSMU-Kurs um das Handeln beispielsweise bei Vergiftungen, Verbrennungen und Knochenbrüchen. Wenn ein „Erste-Hilfe-Kurs“ nicht komplett absolviert wurde, muss er, um den Nachweis zu erhalten, noch einmal begonnen werden.

Für ausführliche Informationen zum „Erste-Hilfe-Kurs“ steht Peters Intensivfahrschule aus Wesel gerne jederzeit zur Verfügung.

Über:

Peters Intensivfahrschule
Herr Peter Schlißke
Trappstraße 16
46483 Wesel
Deutschland

fon ..: 0281 2068077
fax ..: 0281 2067994
web ..: http://www.my-pif.de
email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

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