Gut gerüstet für den Notfall

(Dresden, 02. April 2015) Für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung ist die Unternehmenssicherung ein wesentlicher Baustein. Was passiert zum Beispiel, wenn im meist eigentümergeprägten Mittelstand der Geschäftsführer einen Unfall hat oder plötzlich krank wird? Sogar ein Freizeitunfall kann zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit des Chefs führen. Bei unzureichenden Vorkehrungen für einen solchen Notfall können gesunde Unternehmen schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen – im schlimmsten Fall droht sogar die Insolvenz. „Wir empfehlen jedem Unternehmer seinen eigenen „Notfallkoffer“ zu packen – damit werden nicht nur die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, sondern auch das Vermögen, die Existenz der Unternehmerfamilie sowie die Arbeitsplätze der Mitarbeiter gesichert“, so Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG im Beratungsverbund ABG-Partner. Doch was sollte in einem solchen Notfallkoffer enthalten sein?

Es wird gepackt: Auf geht’s!

Zunächst sollten die Kontaktdaten der Steuerberater und Rechtsanwälte des Unternehmens aufgezeichnet sein, um in einer Krisensituation professionell über Dokumente, Vollmachten und/oder vertragliche Regelungen zur Unternehmensfortführung verfügen zu können. Außerdem sollten Unternehmer schriftlich regeln, welche Mitarbeiter für welche Themen verantwortlich sind und wer kurz- oder langfristig das Unternehmen weiterführen soll. Dazu ist es notwendig, entsprechende Vertretungspläne aufzustellen und diese mit den Mitarbeitern zu besprechen. Neben sämtlichen Verträgen, benötigen die Verantwortlichen eine Liste mit allen wichtigen Informationen zum Geschäftsbetrieb (wie über die wichtigsten Kunden und Kontaktpersonen bei Verbänden und Kammern) sowie über alle existierenden Schlüssel, Codes, Passwörter, Bankverbindungen und Dokumente.

Wie geht’s weiter? – Auf den Inhalt kommt es an

Bei einem Unternehmen sind die Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag maßgeblich. Deswegen sollten Testamente, Vorsorgevollmächte sowie Gesellschaftsverträge unbedingt durch einen Rechtsanwalt erstellt oder überprüft werden. Denn auch hier gibt es gesetzliche Richtlinien, die es für eine vorübergehende Unternehmensführung oder letztendlich die Unternehmensnachfolge zu beachten gilt. „Wir prüfen, ob die Vorkehrungen, die ein Unternehmer für einen Notfall schriftlich getroffen hat, juristisch verbindlich sind und ob damit die gewünschte Fortführung des Unternehmers erfolgen kann“, so Friedrich Cramer, Rechtsanwalt von Cramer Rechtsanwälte im Verbund ABG-Partner. „Sollten minderjährige Kinder ein Unternehmen nach Todesfall erben, ergeben sich schnell rechtliche Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge. Denn wichtige Entscheidungen, wie Kreditaufnahmen oder Objektbelastungen, können nur durch ein Vormundschaftsgericht entschieden werden, sodass hier langwierige Entscheidungswege auftreten können“, so Cramer weiter. Besonders Rechtsanwälte und Steuerberater können neben Unternehmensberatern individuelle, zum Unternehmen und zur Unternehmenssituation passende Notfallkoffer für Geschäftsführer erstellen.

Weitere Informationen gibt es unter www.abg-partner.de. Dort kann auch eine Anmeldung zu aktuellen Veranstaltungen erfolgen.

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