Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft München gegen Uli Hoeneß hat gezeigt: Selbstanzeigen sind nur hilfreich, wenn sie professionell erstellt werden.

Spektakuläre Fälle wie der von Uli Hoeneß sind selten. Doch das Problem unvollständiger Selbstanzeigen ist häufiger, wie der Steueranwalt Jörg Meyer von BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte berichtet: „Zwar hat sich langsam die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Selbstanzeige die bessere Methode ist, als einfach nur auf die Steuerfahndung zu warten. Aber leider werden nach wie vor viele Selbstanzeigen sehr oberflächlich erstellt. Das führt dann häufig zum Wegfall der strafbefreienden Wirkung – und in entsprechenden Fällen dann zu Gefängnisstrafen“. Schon seit einigen Jahren gehen Selbstanzeigen in großer Zahl bei den Finanzämtern ein. Hintergrund sind die Ankäufe von Steuersünder-CDs durch die Finanzbehörden und das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz. Welcher Prozentsatz dieser Selbstanzeigen letzend Endes als nicht wirksam angesehen wird, ist noch offen. Strafverteidiger Meyer: „Die Finanzämter sind durch die schiere Masse der Selbstanzeigen momentan mit Arbeit gut zugedeckt. Das heißt aber nicht, dass sie deswegen Sachverhalte einfach durchwinken werden. Es steht vielmehr zu befürchten, dass in den nächsten Jahren noch eine ganze Menge Strafverfahren gegen an sich ja reumütige Steuersünder eröffnen werden.“

Tatsächlich ist die Erstellung einer rechtlich wirksamen steuerlichen Selbstanzeige alles andere als einfach. Die Anforderungen wurden in den letzten Jahren massiv erhöht. Die Erklärung muss vollständig sein und alle noch nicht verjährten Steuern umfassen. BLTS-Anwalt Meyer: „Manche Menschen vergessen bei Ihrer Selbstanzeige schlicht und ergreifend eines ihrer vielen Konten. Bereits ein nicht versteuerter Zinsertrag von wenigen hundert Euro kann die Selbstanzeige dann wirkungslos werden lassen.“ Andere Fehlerquellen sind die in der Vergangenheit häufigen Vermögensverschiebungen auf die Kinder. Viele dieser Übertragungen waren keine Schenkungen, sondern dienten tatsächlich nur der Hinterziehung von Steuern. Daran ändert sich aber auch dann nichts, wenn der Betrag im Nachhinein doch noch schenkweise an den Junior geht – denn für die Vergangenheit wirkt diese Schenkung dann nicht. Wichtig ist, dass die Gesamtsituation des Betroffenen vollständig aufbereitet wird.

Steueranwalt Meyer: „Es ist ein Irrglaube, eine Selbstanzeige könne mit einigen bruchstückhaften Informationen zu möglichst geringen Kosten wirksam erstattet werden. Wer die im internationalen Vergleich ja nahezu einmalige Möglichkeit wahrnehmen will, sich der strafrechtlichen Verantwortung auf legale Weise zu entziehen, muss zwangsläufig vollständig die Hosen herunter lassen – jedenfalls vor seinem Rechtsanwalt“. Die Selbstanzeige durch den eigenen Steuerberater anfertigen zu lassen, kann dagegen manchmal sogar problematisch sein. Denn Steuerberater haben unter Umständen eine eigene Berichtigungspflicht und müssen Selbstanzeigen auch dann abgeben, wenn der Kunde sich nach Beratung dazu entschlossen hat, die Selbstanzeige gar nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen.

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Rechtsanwalt Jörg Meyer ist Strafverteidiger und leitet die Abteilung Steuerstrafrecht bei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte. BLTS ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken.

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