Auch die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) hält den Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen im Berlin-Pankower Kleingartenwesen für begründet.
Berlin-Pankow. Wenn Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer einer Makler-GmbH für Datschenanlagen sind: Zum Sachverhalt siehe unsere Leitartikel auf der Titelseite unserer Internetzeitschrift: www.pankower-gartenzwerge.de
Das von uns kritisierte Geschäftsgebaren darf nicht schule machen ! Die bestehenden Interessengegensätze sind nicht hinnehmbar. Zu den Interessengegensätzen h i e r.
Kein einziger unserer zahlreichen Gesprächspartner der letzten Wochen (darunter Politiker, Juristen, auch zwei Politologen, ehrenamtlich engagierte Bürger und Leser unterschiedlicher politischer Provenienz) hat nicht die Gefahr bestehender Interessengegensätze zum Ausdruck gebracht. Insofern passt der Inhalt des Schreibens der Berliner Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) vom 19.August 2019 exakt in das Gesamtbild und enthält eine klare Aussage, die indessen ohnehin als selbstverständlich angesehen werden kann. Diese Aussage lautet unzweideutig, daß es den „Verdacht und die Gefahr von Interessengegensätzen begründet“, wenn die beiden Funktionäre des Kleingartenwesens zugleich Geschäftsführer der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH, einer Makler GmbH, sind. Die gleiche Aussage, als wir diese öffentlich ebenso geäußert haben, brachte uns von derjenigen Seite, die sich kritisiert sieht, den Vorwurf der Lüge und der Diffamierung ein. Daher der nachfolgende „Offene Brief“:
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OFFENER BRIEF AN . . .
… Frau Viola Kleinau, Präsidiumsmitglied im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. (dort zuständig für Finanzen) und Vorsitzende des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V. ,
und Herrn Friedhelm Schipper, stellvtr. Vorsitzender des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Pankow e.V. (dort zuständig für Finanzen).
Berlin, den 27.August 2019
Sehr geehrte Frau Kleinau, sehr geehrter Herr Schipper,
Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 28.Juli 2019 (siehe unten) bitten wir Sie erneut um Auskunft : Welche unserer Äußerungen ist eine Diffamierung ? Was meinen Sie damit genau ? Wurde der Handelsregister-Text von uns frei erfunden ? Wurde das Schreiben der Berliner Generalstaatanwaltschaft (Zentralstelle Korruptionsbekämpfung) von uns frei erfunden ?
Und wer ist verantwortlich für den zeitweiligen Zusatz („Dauerhaft geschlossen“) auf der Google-Darstellung der Geschäftssitzadresse der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH ? Siehe dazu unsere separate Darlegung h i e r .
Reichen Sie bitte eine gegen uns gerichtete Klage ein. Worauf warten Sie ? Der Gerichtssaal ist ein guter Ort der Wahrheitsfindung. Wer dort, auf Fragen und zu Sachverhalten, die Unwahrheit sagt, beginge eine Straftat. Sie brauchen ja (gemäß Ihrem Statement bzw. Ihrer „Klarstellung“ vom 11.August 2019) die Wahrheit nicht zu fürchten. Egal ob es um Fragen der Raummiete geht, die die VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH an den Bezirksverband Pankow zu zahlen hatte, oder um Fragen in Bezug auf Ihre Kontakte zu Grundstückskäufern, oder um Fragen zu den Geldeinnahmen der VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH durch Verwaltertätigkeit (in Bezug bspw. auf Erholungsanlagen in Pankow) ….. All diese Fragen werden Sie im Gerichtssaal zweifellos befriedigend beantworten können. Auch könnte sich dann das Gericht zur Frage der Interessengegensätze äußern. Ebenso zu Ihrer einzigartigen GmbH, die, als Weltneuheit, restlos frei sein soll von jeglichen kommerziellen Bezügen und Hintergründen. Schließlich waren auch die 25.200,- in die GmbH eingebrachten Euro nur eine Opfergabe. Gott segne Sie für Ihre persönliche finanzielle Großzügigkeit.
Die einhellige Auffassung ist: „Eine GmbH ohne kommerziellen Hintergrund gibt es unternehmensrechtlich nicht. Tun sich Personen zusammen, um einen Zweck zu verfolgen, der frei ist von kommerziellen Hintergründen, dann gibt es dafür durchaus verschiedene juristische Gestaltungsformen. Hier die richtige Wahl zu treffen, gebieten schon steuerrechtliche Regelungen (bis hin ggf. zu einer kompletten Steuerfreistellung). Die Gründung einer GmbH jedoch, wäre zum Zwecke der Vermeidung jedweden kommerziellen Hintergrundes und Bezuges eine Absurdität.“ Aber von solchen Auffassungen müssen Sie sich nicht verunsichern lassen :
Also, bitte, reichen Sie Klage gegen uns ein. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft -Zentralstelle Korruptionsbekämpfung- können Sie auch gleich verklagen (vgl. unseren Leitartikel vom 27.August 2019 auf der Titelseite), da diese in der Frage der Interessengegensätze ebenfalls Ihre Auffassung nicht teilt. Und falls -schlußendlich- das Gerichtsurteil dann nicht Ihren Wünschen entsprechen sollte, dann können Sie eine Kleingärtner-Konferenz einberufen und beschließen lassen, daß das Gerichtsurteil unsinnig und unbeachtlich ist. So eine Konferenz werden Sie glänzend auf die Reihe bekommen. Weisen Sie dabei bitte auch wiederum darauf hin, daß unsere Sicht der Dinge dem Kleingartenwesen in Berlin in unverantwortlicher Weise Schaden zufügt. Dann wird vielleicht niemand widersprechen. Niemand will ja als Schädiger des Kleingartenwesens abgestempelt werden.
Und speziell an Herrn Schipper gerichtet: Hören Sie damit auf, Mitglieder des Vorstandes des Kleingartenvereins Am Koppelgraben -und andere Vereinsmitglieder- dafür zu kritisieren (wie Ihrerseits auf der Versammlung am 6.8.2019 geschehen), daß diese nicht genügend hinter Ihnen stehen. Sehr Viele stehen in der Frage der Interessengegensätze und Ihres Geschäftsgebarens nicht hinter Ihnen. Auch der Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. stellt sich ja bislang in dieser Angelegenheit nicht schützend vor Sie. Kritisieren Sie ruhig uns, unsere Internet-Zeitschrift, kritisieren Sie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft (denn mehrere unserer KGV-Mitglieder haben den kompletten Brief der Generalstaatsanwaltschaft bereits gelesen -darunter auch ein Vorstandsmitglied-), kritisieren Sie tausende Internet-Nutzer/Leser (bundesweit), aber lassen Sie unsere Vereinsmitglieder in Ruhe !
Sie und Frau Kleinau, nicht unsere Vereinsmitglieder, haben im Jahre 2016 mit der Gründung Ihrer GmbH Interessengegensätze mißachtet und sehr eklatant eine Grenze überschritten. Das hätte niemals geschehen dürfen. Zu Ihrem Statement (der sogenannten „Klarstellung“) vom 11.8.2019, das uns an Augenwischerei und Nebelkerzentaktik erinnert, wurde in unserem Artikel vom 15.8.2019 (siehe Titelseite) alles Erforderliche gesagt. www.pankower-gartenzwerge.de
Mit freundlichen Grüßen
Axel Quandt (Herausgeber der Zeitschrift)
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
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13403 Berlin
Deutschland
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email : zeitschrift@pankower-gartenzwerge.de
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Pressekontakt:
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