Die Praktiker-Seminare GbR führt in Niedersachsen Inhouse- Seminare für den Personalrat durch. Behandelt wird praxisnah das NPersVG (Grundlagen und Vertiefung) und das allgemeine Arbeitsrecht.
Inhouse- Seminare zum NPersVG für die Personalräte und Gesamtpersonalräte in Niedersachsen führt die Praktiker-Seminare GbR durch. Der Dozent kommt in die Dienststelle des Auftraggebers. Behandelt wird das NPersVG (Grundlagen und Vertiefung bzw. PR1 und PR2) und das allgemeine Arbeitsrecht (AR1 und AR2). Kombinationen, z.B. „PR1 und PR2“ oder „PR1 und AR1“, sind möglich. Einzeln (bspw. nur PR 1 -Grundlagen für den Personalrat-) dauern die Seminare i.d.R. 3 Tage, kombiniert 5 Tage.
Vermittelt werden Rechtskenntnisse und alles, was für eine erfolgreiche und praxisnahe Personalratsarbeit erforderlich ist. Der Dozent, unser Fachmann für das NPersVG, war selbst viele Jahre Mitglied im Personalrat, des Weiteren 8 Jahre lang Arbeitsrichter, und leitet die Seminare seit vielen Jahren sehr praxisbezogen.
Das Landes-PersVG des Landes Niedersachsen (NPersVG) weist ggü. anderen Landes-PersVG’s einige Besonderheiten auf, u.a. hinsichtlich des § 64 Abs.1 NPersVG hinsichtlich des Umfangs der Mitbestimmung, auf die ausführlich eingegangen wird.
Weitere Informationen sind erhältlich auf:
https://www.arbeitsrechtliche-fortbildung.de/personalrat-seminare/
https://www.institut-personalvertretungsrecht.de/personalrat-seminare/
Im Grundlagenseminar zur Personalratsarbeit sind folgende Inhalte vorgesehen:
– Allgemeine Vorschriften des NPersVG, Geschäftsführung u.a.
– Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
– Ausmass des Freistellungsanspruchs und der Arbeitsbefreiung
– Besondere Schutzrechte der Personalratsmitglieder
– Rechtsstellung der Ersatzmitglieder u. deren ordnungsgemässe Ladung
– Der Vorstand des PR und seine besonderen Aufgaben
– Der/die Vorsitzende des PR und seine besonderen Aufgaben
– Wichtige Grundbegriffe („Beschäftigte“, „Dienststelle“ u.a. …)
– Das Gruppenprinzip
– Informationsrechte des Personalrats
– Das regelmäßige Gespräch (zwischen PR und Dienststellenleitung)
– Grundsätze zur Zusammenarbeit zwischen PR und Arbeitgeber
– Allgemeine Aufgaben des Personalrats ….
– … bei Anregungen und Beschwerden
– … hinsichtlich der Beachtung von „Recht und Billigkeit“
– Beteiligungsrechte des Personalrats (mit zahlreichen Fallbeispielen)
– Mitwirkung und Anhörung
– Mitbestimmung (besonders ausführlich !)
– Zahlreiche Einzelfälle der Mitbestimmung
– Personelle Angelegenheiten
– Soziale Angelegenheiten
– Organisatorische Angelegenheiten
– Sonstige Angelegenheiten
– Beteiligung bei Kündigungen (und diesbezügliche Sonderregelungen)
– Anforderungen an die Begründungspflicht bei einem NEIN des Personalrats
– Arbeitsschutz und Unfallverhütung
– Initiativrecht (eingeschränktes und uneingeschränktes)
– Weitere Rechte und Pflichten des Personalrats
– Die Personalratssitzung (Vorbereitung und Durchführung)
– Einladung und Tagesordnung
– Bearbeitung der Vorlagen und Beratung im Gremium
– Beschlussfassung im PR
– Verfahren bei Mitwirkung und Mitbestimmung
– Verfahren bei Nichteinigung
– Das Stufenverfahren
– Die Einigungsstelle
– Dienstvereinbarungen (incl. Nachwirkungsthematik)
– Einschränkung der Beteiligungsrechte ggü. gewählten Körperschaften (Gemeinderat etc.)
– Zusammenarbeit des PR mit JAV und Schwerbehindertenvertretung
– Die Personalversammlung (Vorbereitung und Ablauf)
– Vermeidung von Pflichtverstössen von Personalratsmitgliedern
– Folgen von Pflichtverstössen des PR oder einzelner seiner Mitglieder
Pressekontakt:
Praktiker-Seminare GbR
Herr Axel Quandt
Ollenhauerstrasse 46
13403 Berlin
fon ..: 030-46064746
web ..: http://www.personalrat-seminare.com
email : admin@praktiker-seminare.de