Sowohl die Kanzlei Buchalik-Brömmekamp aus Düsseldorf mit Rechtsanwalt Sascha Borowski, und auch Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Späth und Partner aus Berlin, schreiben in einem Artikel von einem angeblichen Termin zur Forderungsanmeldung in Sachen adcada am 18. November 2020 in München.
Völlig daneben, dass man von Seiten seriöser Rechtsanwälte solch eine Falschmeldung in die Welt setzt. Tatsache ist, es gibt noch keinen vom Amtsgericht Rostock, hier dem zuständigen Insolvenzgericht, bestimmten Insolvenzverwalter. Diese Benennung steht noch aus.
Interesse an dem Insolvenzverfahren werden dann möglicherweise schon viele Kanzleien haben, die aber namentlich nicht bekannt sind. Interesse geäußert haben soll aber, so haben wir in der Redaktion erfahren, die Kanzlei Goerg aus deren Reihen der derzeitige von der BaFin bestellte Abwickler kommt.
Das dürfte aber aus rechtlicher Sicht dann kaum möglich sein, wenn man an das Verfahren des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen denkt. Hier hatte es im Jahre 2015 eine gerichtliche Maßnahme der Gestalt gegeben, dass man Abwickler und Insolvenzverwaltung getrennt hatte. Das führte dann zur erneuten Berufung eines Insolvenzverwalters.
Genau das würde hier aus unserer Sicht dann auch drohen, wenn das Insolvenzgericht Rostock die Kanzlei Goerg als Insolvenzverwalter bestellen würde.
Wir gehen aber davon aus, dass die Kanzlei Goerg diesen Vorgang kennt, ebenfalls auch das Insolvenzgericht Rostock, und das man diesen Rechtsfehler gar nicht erst begeht.
In der nächsten Woche sollte das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Rostock dann aber soweit sein, damit hier Klarheit herrscht und endlich auch vorläufige Sicherungsmaßnahmen des dann bestellten Insolvenzverwalters vorgenommen werden können.
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