Das bieten Ihnen Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von der PflegeSG. Vertrauen Sie nicht nur auf das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Diese urteilt oft nicht zu Ihren Gunsten, denn Auftraggeber ist immer die Pflegeversicherung. Diese hat wenig Interesse daran hohe Leistungen auszuzahlen.

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