Das meint Rechtsanwalt Daniel Blazek von BEMK Rechtsanwälte aus Bielefeld. Es macht keinen Sinn, die Insolvenz eines Unternehmens dann länger hinauszuzögern, wenn es keine Hoffnung auf baldige Besserung gibt, so Rechtsanwalt Daniel Blazek. Wie sagt schon ein altes deutsches Sprichwort, „lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“.

Genau das sollte die Maxime von Unternehmern sein, die nun überlegen müssen, was zu tun ist, nachdem nun die alte Insolvenzantragsregelung wieder in Kraft ist. Wir haben uns mit unserer Kanzlei in den letzten Monat auf diese Situation vorbereitet, um nun den betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmern helfen zu können. Manchmal, so Daniel Blazek, schaffen wir es dann auch, eine Insolvenz zu vermeiden und erreichen eine Regelung mit den Gläubigern. Dann kann der Unternehmer wieder durchstarten.

Genau diese Unternehmer brauchen wir nach dem Ende der Pandemie, jene Unternehmer, die bereits gezeigt haben, dass sie unternehmerisch erfolgreich sein können und auch weiterhin gewesen wären, wenn die Pandemie ihnen da nicht einen Strich durch die Rechnung gemacht hätte.

Jammern hilft nicht, denn die Uhr der Pandemie drehen wir nicht mehr zurück und jetzt heißt es, nach vorne schauen, um den Erfolg zurück zu holen. Dabei wollen wir unseren Mandanten und denen, die es werden wollen, zu helfen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch, schauen, wo und wie wir Ihnen helfen können.

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