Schufarecht – Wann gibt es Schadenersatz?
Die Datenschutzgrundverordnung verspricht bei Verstoß gegen die Regeln des korrekten Datenumgangs Schadenersatz.Kann man als Opfer also auch von der Auskunftei wie der Schufa Holding AG Schadensersatz oder „Schmerzensgeld“ verlangen? Zahlungsverpflichteter kann in Sachen Schufa sowohl die eintragende Stelle als auch die Schufa sein.
Musterbeispiel Urteil Landgericht
Im Jahr 2021 klagte ein Opfer eines falschen Eintrags auf Löschung. Dieses hatte weder Mahnungen erhalten noch wußte er von angeblichen Schulden aus einem Telefonvertrag. Der Fehler wurde anerkannt und trotzdem wurde der Negativeintrag nicht gelöscht.
Voraussetzungen Schadenersatz
Wenn die Schufa weiß, dass etwas nicht stimmt, muss diese handeln. Wie hoch der Schadenersatz sein wird bestimmt sich jetzt in der Berufungsinstanz. Die passende Norm lautet:
Art. 82 DSGVO – Haftung und Recht auf Schadenersatz
Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
2387244 Urteil des Landgerichts
V.i.S.d.P.:
Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur
Kontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de
Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.
PRESSEKONTAKT
Dr. Schulte Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte
Malteserstrasse 170
12277 Berlin
Website: https://www.dr-schulte.de
E-Mail : dr.schulte@dr-schulte.de
Telefon: 030 22 19 220 20
Telefax: 030 22 19 220 21