Anwalt Arbeitsrecht rät: Achten Sie auf versteckte Klauseln im Arbeitszeugnis.
Versteckte abwertende Beurteilungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Versteckte abwertende Beurteilungen müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Es sind immer mehr Zeugnisse mit gleichlautendem Beurteilungstext im Umlauf, die mit Softwareprogrammen erstellt wurden. Auch wenn sie guten Noten entsprechen, sind sie bei Bewerbungen nutzlos.