„Leck mich am Arsch“ im schwäbischen Sprachgebrauch keine Beleidigung – Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.
Der Ausspruch "Leck mich am Arsch" stellt im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (§ 185 StGB) dar.