Droht Kündigungswelle bei Lebensversicherungen?
Nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung kündigen,wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind.
Nach einem aktuellem Urteil des Europäischen Gerichtshofes können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung kündigen,wenn sie bei Vertragsschluss nicht über ihr Rücktrittsrecht belehrt worden sind.