Zur Videoüberwachung bei Wohnungseigentum
Eine Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen ist durchaus möglich - aber nur unter strengen Anforderungen. Zur Entscheidung des BGH vom 24.05.2013, V ZR 220/12.
Eine Videoüberwachung im Eingangsbereich eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen ist durchaus möglich - aber nur unter strengen Anforderungen. Zur Entscheidung des BGH vom 24.05.2013, V ZR 220/12.
Die Türen zu den Wohnungen einer Wohneigentumsanlage gehören grundsätzlich zum Gemeinschaftseigentum.