Prüfungen von ortsveränderlichen Geräten und elektrischen Betriebsmitteln
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 und BetrSichV sind ohne Gefährdungsbeurteiung ungültig. Verweis: §3 BetrSichV
Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte und elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 und BetrSichV sind ohne Gefährdungsbeurteiung ungültig. Verweis: §3 BetrSichV
Geschäftsführer und technische Leiter haften bis zur Freiheitsstrafe bei nichteinhaltung der neuen BetrSichV 2015. Speziell ein fehlen der Gefährdungsbeurteilung wird bestraft.
Die E+Service+Check GmbH prüft elektrische Betriebsmittel rechtssicher nach der neuen BetrSichV 2015
Eine Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen ist Pflicht. So jedenfalls sagt es das Gesetz.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Geräte nach DGUV V3 / BGV A3 sind ohne Gefährdungsbeurteilung ungültig. Verweis: BetrSichV 2015 §3
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist nach DGUV Vorschrift 3 und 4 Pflicht! Das jedenfalls sagt die neue BetrSichV und das Arbeitsschutzgesetz.
Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und ortsveränderlicher Geräte durch die E+Service+Check GmbH