Keine Haftung für Hausgeldrückstände des Voreigentümers
Käufer einer Eigentumswohnung müssen nicht dafür geradestehen, wenn der Verkäufer das Hausgeld nicht voll an die Eigentümergemeinschaft bezahlt hat.
Käufer einer Eigentumswohnung müssen nicht dafür geradestehen, wenn der Verkäufer das Hausgeld nicht voll an die Eigentümergemeinschaft bezahlt hat.