Sanierung muss nach anerkannten Regeln der Technik erfolgen
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass gravierende Mängel der gemeinschaftlichen Anlage nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik saniert werden.
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass gravierende Mängel der gemeinschaftlichen Anlage nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik saniert werden.