LAG Mainz: Arbeitgeber versäumt Ausschlussfrist, Kündigung unwirksam
Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.
Eine außerordentliche Kündigung, die dem betroffenen Arbeitnehmer mehr als 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugeht, ist unwirksam.
Sparkassen dürfen Girokonto grundsätzlich nicht kündigen Nr. 26 AGB der Sparkassen ist unwirksam.
Viele Klauseln in Gaslieferungsverträge mit sogenannten Sonderkunden sind unwirksam
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat Kündigungsklausel in den AGB von Sparkassen für unwirksam erklärt