Ist das Betreuungsgetz verfassungswidrig?
Gerichtlich angeordnete Betreuung beendet in vielen Fällen die jahrelang praktizierte Entscheidungsbefugnis von Ehepartnern und/oder Familienangehörigen und verstößt damit gegen Art. 6 Grundgesetz!
Gerichtlich angeordnete Betreuung beendet in vielen Fällen die jahrelang praktizierte Entscheidungsbefugnis von Ehepartnern und/oder Familienangehörigen und verstößt damit gegen Art. 6 Grundgesetz!