Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2015
Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2015
Zum Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 2015
Wird ein Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber überlassen, ist der Betriebsrat des Entleihers in Teilbereichen für diesen zuständig - Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12
Was passiert, wenn der Entleiher einen Leiharbeitnehmer ,,abbestellt", dem Verleiher also mitteilt, dass er diesen nicht mehr benötigt? - Zusammenfassung der Rechtsprechung
Wer zuvor als Leiharbeitnehmer eingesetzt war und vom Entleiher fest angestellt wird, kann in der dann folgenden Probezeit ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes entlassen werden.