Steuerliche Anerkennung bei Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Grenzgänger hat Bestand
Mit großer Freude hat Rainer Zeller, Experte für Grenzgängerberatung bei der AMEX & Zeller Versicherungsmakler GmbH in Buggingen, die Entscheidung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe aufgenommen.