Keine Einstellung überlanger Insolvenzverfahren
Auch wenn dem Schuldner nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung die Restschuldbefreiung erteilt wird, kann das Insolvenzverfahren nicht nach § 212 InsO eingestellt werden
Auch wenn dem Schuldner nach Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung die Restschuldbefreiung erteilt wird, kann das Insolvenzverfahren nicht nach § 212 InsO eingestellt werden
Resolvent informiert über die häufigsten Irrtümer der Insolvenz. Auc Sie werden erkennen, dass auch Sie schon einigen Mythen erlegen sind.
Endet die Laufzeit der Abtretungserklärung, muss auch die Restschuldbefreiung erteilt werden - Urteile des BGH vom 03.12.2009, AZ IX ZB 247/08 und vom 13.02.2014, IX ZB 33/13