Sachbezugswert für Verpflegung steigt 2017 auf 3,17 Euro
Die Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV, SvEVÄndV) sieht vor, dass ab dem 1.1.2017 neue amtliche Sachbezugswerte für betriebliche Mahlzeiten gelten.
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Der Unionszollkodex gilt neuerdings in ganz Europa. Auch Unternehmen der Hamburger Wirtschaft sind von den Änderungen betroffen und mussten ihre Prozesse wegen des Zollrechts bereits umstellen.
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