BFH Urteil zum Thema Betriebsveranstaltungen
Arbeitnehmer, die an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Betriebsveranstaltung teilnehmen, können jetzt aufatmen.
Arbeitnehmer, die an einer vom Arbeitgeber veranstalteten Betriebsveranstaltung teilnehmen, können jetzt aufatmen.