Fristlose Kündigung wegen Meinungsäußerung auf Facebook unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die fristlose Kündigung wegen einer Äußerung eines Arbeitnehmers auf Facbook in Bezug auf seinen Arbeitgeber unwirksam sein kann.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die fristlose Kündigung wegen einer Äußerung eines Arbeitnehmers auf Facbook in Bezug auf seinen Arbeitgeber unwirksam sein kann.
Ein Arbeitszeugnis soll u.a. über die Qualifikation und das Verhalten des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin Auskunft geben- in der Praxis kommt es hier jedoch nicht selten zum Streitfall.