Erzeugt ein gesetzter Blinker Vertrauensschutz im Verkehrsrecht
Darf sich ein Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, dass bei einem gesetzten Blinker auch das angezeigte, geplante Fahrverhalten erfolgen wird ?
Darf sich ein Verkehrsteilnehmer darauf verlassen, dass bei einem gesetzten Blinker auch das angezeigte, geplante Fahrverhalten erfolgen wird ?
Als wäre ein Unfall nicht schon ärgerlich genug. Freut man sich zunächst, dass es "nur" ein Sachschaden war, so beginnt der Ärger meist mit der Schadensregulierung bei der gegnerischen Versicherung.
In unserer Zeit ist Mobilität von enormer Bedeutung- der Verlust der Fahrerlaubnis kann existensbedrohend sein. Daher sollte im Einzelfall mit anwaltlicher Hilfe um die Fahrerlaubnis gekämpft werden.
Nach Verkehrsunfällen zeigt sich die Tendenz der Versicherungen, Ersatzbeträge zu kürzen. Dagegen sollte man sich unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Verkehrsrecht zur Wehr setzen.