Drogenkonsum rechtfertigt Kündigung
Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen - Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15
Auch ein möglicherweise nur einmaliger Drogenkonsum kann bei harten Drogen die fristlose Kündigung eines Berufskraftfahrers rechtfertigen - Bundesarbeitsgericht vom 20.10.2016, 6 AZR 471/15
In bestimmten Fällen kann die Weigerung, eine Kündigung entgegenzunehmen, dazu führen, dass sich der Arbeitnehmer so behandeln lassen muss, als wenn er sie erhalten hätte.
Wann dürfen Arbeitgeber Daten ihrer Arbeitnehmer an die Polizei im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen herausgeben?
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Die Kündigung z.B. eines Arbeitsverhältnisses muss nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2016, 6 AZR 782/14 bestimmt sein.