Arbeitnehmerhaftung Dienstwagen
Bei Unfällen mit Dienstwagen wird oftmals die Versicherungs des Arbeitgebers wegen Mithaftung des Arbeitnehmers in Anspruch genommen. Unter Umständen haftet auch der Arbeitemer auf gestiegene Prämien.
Bei Unfällen mit Dienstwagen wird oftmals die Versicherungs des Arbeitgebers wegen Mithaftung des Arbeitnehmers in Anspruch genommen. Unter Umständen haftet auch der Arbeitemer auf gestiegene Prämien.