Kosten der Pilotenausbildung jetzt von der Einkommensteuer absetzen !
Eine kostspielige Ausbildung zum Pilot oder ein teures Studium lässt sich jetzt dank neuer Urteile in voller Höhe steuerlich geltend machen.
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Zur Frage der Ersparnis von Ausbildungskosten in einem Härtefall nach § 56 Abs. 4 Satz 3 SG - hier in Gestalt ersparter Lebenshaltungskosten - wenn bei Absolvierung der betreffenden Ausbildung...