Nach drei Jahren immer noch keine Anklageerhebung gegen ehemaligen Bankvorstand
Ehemaliger Vorstand der Volksbank Langendernbach bleibt weiter unbehelligt
Ehemaliger Vorstand der Volksbank Langendernbach bleibt weiter unbehelligt
Staatsanwaltschaft Limburg ermittelt wegen Betrug und Untreue
Das Landgericht (LG) Ingolstadt entschied mit Urteil vom 03.06.2014, dass die Deutsche Bank ihre Kunden vor den Spread-Ladder-Swaps vorsätzlich falsch beraten hat und deshalb keine Verjährung.
Mit einer Entscheidung vom 30.04.2014 - hat der EuGH einen weiteren Beitrag zum Verbraucherschutz in Deutschland geleistet, indem er Aufklärungspflichten bei Fremdwährungsdahrlehen normiert hat.
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird.