Wieder eine Revision beim laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückgenommen
Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
Nach Rücknahme der Revision darf die Targobank keinen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag mehr erheben!
Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugsschaden Vorfälligkeitsentschädigung erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist
Sparkassen dürfen Girokonto grundsätzlich nicht kündigen Nr. 26 AGB der Sparkassen ist unwirksam.