Erbschaftssteuer: Übergangsregelung?
Das Bundesverfassungsgericht könnte im festgefahrenen Streit um die Erbschaftsteuer-Reform nun selbst Pflöcke einschlagen und womöglich eine eigene Übergangsregelung in Kraft setzen.
Das Bundesverfassungsgericht könnte im festgefahrenen Streit um die Erbschaftsteuer-Reform nun selbst Pflöcke einschlagen und womöglich eine eigene Übergangsregelung in Kraft setzen.
Die EU-Erbrechtsverordnung ist seit dem 17.08.2015 in Kraft. Kaum ein Bundesbürger kennt sie. Sie hat massive Auswirkungen auf das Erbrecht. Jeden Bundesbürger muss zukünftig ein Testament fertigen.
Schenkt jemand seinem Ehepartner ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung und wohnt der Beschenkte auch selbst darin, fällt dafür keine Erbschaftssteuer an.