Verdachtskündigung: Anforderungen erhöht
Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde - Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11
Eine Verdachtskündigung ist nur möglich, wenn die Tat im Fall des Beweises eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde - Urteil des BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 791/11