Widerrufswelle bei Kapitalanlagen droht
Der BGH in einer Entscheidung vom 18.03.2014 - II ZR 109/13 - festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben.
Der BGH in einer Entscheidung vom 18.03.2014 - II ZR 109/13 - festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben.