Vorwegabzug bei gemischter Nutzung
Bei gemischt genutzten Gebäuden muss bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung der sog. Vorwegabzug als Besonderheit beachtet werden.
Bei gemischt genutzten Gebäuden muss bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung der sog. Vorwegabzug als Besonderheit beachtet werden.