Informationspflichten nach dem ZKG – Worauf geachtet werden muss
Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) ergeben sich neue Informationspflichten für Kreditinstitute. Wir stellen die neuen Pflichten dar.
Mit Einführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG) ergeben sich neue Informationspflichten für Kreditinstitute. Wir stellen die neuen Pflichten dar.
Ab dem 09.01.2016 sind Online-Händler gegenüber Verbrauchern verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Link einstellen, der zur sog. OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) führt.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) gibt es ab dem 13.06.2014 eine gesetzlich normierte vorvertragliche Informationspflicht zu den Garantiebedingungen.
Mit Wirkung zum 13.06.2014 traten zahlreiche gesetzliche Änderungen ein, die im Wesentlichen das Ziel haben, die Rechte der Verbraucher europaweit zu vereinheitlichen.