OLG Koblenz: Die Verjährung titulierter Kindesunterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren
Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat das (OLG) Koblenz festgestellt, dass die Feststellung beantragt werden kann,dass Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.