Mit einem Lektor zum fertigen Text
Erst nachdem sich ein Lektor das Geschriebene vorgenommen hat, kann man einen Text als "vollendet" bezeichnen.
Erst nachdem sich ein Lektor das Geschriebene vorgenommen hat, kann man einen Text als "vollendet" bezeichnen.
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind ggf. kein wissenschaftliches Personal im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09