Aufgepasst vor der „Krankengeldfalle“! – Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg- Arbeitsrecht und Mediation
Der ärztliche "Auszahlschein" für Krankengeld gilt immer erst für den Folgetag des Arztbesuchs. Das gilt nicht nur für die allererste, sondern auch für alle nachfolgenden Bescheinigungen.