Verweis auf Betriebskosten genügt
Wenn in einem Wohnraummietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter "die Betriebskosten" zu tragen hat, kann der Vermieter die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung umlegen.
Wenn in einem Wohnraummietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter "die Betriebskosten" zu tragen hat, kann der Vermieter die Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung umlegen.
Besprechung des Urteils des BGH vom 07.10.2015, VIII ZR 247/14, zur Ersatzmietergestellung bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit und Arbeitsplatzwechsel
Das Mietrecht erlaubt den Parteien, den Mietvertrag zu kündigen. Allerdings kann das Recht zur Kündigung in den folgenden Fällen eingeschränkt sein oder sogar ganz wegfallen:
Neben Eigenbedarf und Zahlungsverzug gibt es noch andere Sonderkündigungsmöglichkeiten, die an unterschiedlichen Stellen geregelt sind. Diese sind:
Eine Mietsicherheit darf im laufenden Mietverhältnis nicht verwertet werden - Urteil des BGH vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13
Eine Schriftformheilungsklausel bindet den Erwerber einer vermieteten Immobilie nicht - Urteil des BGH vom 22.01.2014, XII ZR 68/10
Unter welchen Voraussetzungen können Vermieter die Räumpflicht wirksam auf Ihre Mieter übertragen? - Eine Darstellung der Rechtslage anhand des Urteils des OLG Hamm vom 21.12.2012, I-9 U 38/12