Schwarzarbeit? Gerichte helfen nicht!
Wer Geschäfte ganz oder teilweise "schwarz" ausführt, kann bei Streitigkeiten mit seinem Vertragspartner nicht erwarten, dass er vor Gericht Recht bekommt - BGH vom 10.04.2014, VII ZR 241/13
Wer Geschäfte ganz oder teilweise "schwarz" ausführt, kann bei Streitigkeiten mit seinem Vertragspartner nicht erwarten, dass er vor Gericht Recht bekommt - BGH vom 10.04.2014, VII ZR 241/13
Eine Schriftformheilungsklausel bindet den Erwerber einer vermieteten Immobilie nicht - Urteil des BGH vom 22.01.2014, XII ZR 68/10