Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen
Wer dann noch keinen Rauchmelder in seinen Wohnungen und Häusern montiert hat, verstößt gegen die Landesbauordnung NRW und riskiert Menschenleben.
Wer dann noch keinen Rauchmelder in seinen Wohnungen und Häusern montiert hat, verstößt gegen die Landesbauordnung NRW und riskiert Menschenleben.