LG Düsseldorf: Überweisungen müssen zeitnah bearbeitet werden.
Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam.
Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung neben Verzugsschaden Vorfälligkeitsentschädigung erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist
Sparkassen dürfen Girokonto grundsätzlich nicht kündigen Nr. 26 AGB der Sparkassen ist unwirksam.